Barrierefreiheitsgesetz (BaFG): Neue gesetzliche Anforderungen für digitale Angebote ab 2025
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz basiert auf der EU-Richtlinie 2019/882 und legt verbindliche Standards für die digitale Barrierefreiheit fest. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.

Warum ist digitale Barrierefreiheit wichtig?
Digitale Barrierefreiheit stellt sicher, dass Online-Inhalte für alle Nutzer:innen unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten zugänglich sind. Dazu gehören optimierte Farbschemata, verbesserte Kontraste, anpassbare Schriftgrößen, alternative Navigationsmöglichkeiten und aussagekräftige Alternativtexte für Bilder.
In Österreich sind nahezu 29 % der Menschen auf solche unterstützenden Maßnahmen angewiesen. Ohne entsprechende Anpassungen kann die Nutzung digitaler Angebote erheblich erschwert werden. Eine frühzeitige Integration barrierefreier Lösungen trägt dazu bei, digitale Inhalte für alle zugänglich zu machen und das Nutzungserlebnis zu verbessern.
Jeder Mensch sollte die Möglichkeit haben, digitale Inhalte uneingeschränkt zu nutzen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen. Unternehmen, die Barrierefreiheit proaktiv umsetzen, leisten einen wertvollen Beitrag zur Inklusion und gesellschaftlichen Teilhabe. Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, zeigt ein barrierefreies Angebot soziale Verantwortung und stärkt das Vertrauen sowie die Bindung der Kund:innen.
Barrierefreiheit von Anfang an: Eine lohnende Investition für Unternehmen
Auch wenn kleine Webshops nicht unter das BaFG fallen, sollten Unternehmen bedenken, dass eine nachträgliche barrierefreie Anpassung oft kostspieliger ist als eine barrierefreie Gestaltung von Anfang an. Zudem verbessert Barrierefreiheit die Benutzerfreundlichkeit für alle Kund:innen und kann die Reichweite und Conversion-Rate eines digitalen Angebots positiv beeinflussen.

Fazit:
Digitale Barrierefreiheit: Mehr als nur eine gesetzliche Vorgabe
Das BaFG stellt einen bedeutenden Schritt in Richtung Inklusion und digitale Gleichberechtigung dar. Unternehmen sollten sich mit den Anforderungen vertraut machen und rechtzeitig Maßnahmen zur Umsetzung ergreifen, um sowohl rechtliche Vorgaben zu erfüllen als auch ihren Kundenkreis zu erweitern.
Quelle: wko.at
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Günter
Über 25 Jahre Erfahrung und Betreuung von TOP Unternehmen
- 1992 - 1995 Studium an der JKU Linz
- seit 1989 selbstständiger Unternehmer im Bereich Marketing & Kommunikation
- Betreuung von TOP Unternehmen, Tourismusregionen und Institutionen wie Swietelsky, Habau, Saalbach Hinterglemm, Europasportregion, Wirtschaftskammer, ...
- 2009 Gründung der Kommunikationsagentur chiliSCHARF.
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